1. Allgemeine Informationen
Der Ausbaubeschrieb ist nach dem Baukostenplan der CRB (schweizerische Zentralstelle für Baurationalisierung) geordnet. Er beinhaltet die detaillierte Abgrenzung und regelt abschliessend die Kostenfolge. Die Planung und Ausführung der mit dem Bau verbundenen, teilweise zu Lasten des Mieters gehenden Ausbauten sind zu Konkurrenzpreisen dem Ersteller bzw. an die vermieterseits bestimmten Unternehmer zu übertragen.
Warenanlieferung
Die Warenanlieferung erfolgt in der Ebene Erdgeschoss.
Heizung
Das Mietobjekt wird direkt durch örtliche Heizflächen und/oder indirekt durch Zulufterwärmung beheizt. Der Grundausbau ist lediglich mit einer spezifischen Wärmeleistung gemäss den geltenden Normen des SIA ausgelegt. Für grössere Wärmelasten werden unter Umständen spezielle behördliche Eingaben verlangt und bedingen allenfalls separate haustechnische Installationen, die wohl räumlich eingeplant werden können aber vom Verursacher kostenmässig (Planung und Ausführung) übernommen werden müssen.
Lüftung
Generell werden die Nutzflächen mit der nötigen Hygieneluftzufuhr nach geltenden Normen und Richtlinien des SIA und SWKI versorgt. Die Luftversorgung dient nicht der Raumkühlung und nicht der Raumbeheizung.
Raumkühlung
Die notwendigen Apparate und Installationen für die Kühlung der Mietobjekte sind Bestandteil des Mieterausbaus. Der Grundausbau beinhaltet lediglich die Leitungen für die Zufuhr des Kühlmittels bis in die Kernzonen der Geschosse. Der Mieter ist verpflichtet, die Werte der internen Wärmequellen wie Beleuchtung, Maschinen, Apparate, usw. in jedem Falle anzugeben.
Elektro
Die allgemein zugänglichen Zonen, Technik-Zentralen (Grundaus-bau), Steigzonen und öffentlichen Zonen sind ausgebaut. Der Elektroausbau der Mietfläche erfolgt zu Lasten des Mieters. Im Grundausbau werden die Hauptzentralen für die übergeordneten Sicherheitsanlagen (zum Bsp. Brandmeldeanlage) ausgebaut. Für die Mieter besteht die Möglichkeit, sich auf eigene Kosten an den vorhandenen Zentralen anzuschliessen, Signale oder Leistung zu übernehmen und bei Bedarf zu verstärken.
Die Leistungs- bzw. Kostenabgrenzung ist auf der nachfolgenden Schnittstellenmatrix ersichtlich. Sofern nichts anderes erwähnt ist, wird Standard-Material gemäss Steiger Elektro Kalkulation verwendet. Es werden ausschliesslich halogenfreie Kabel und Materialien eingesetzt.
Statik
Mieteraus- und einbauten welche die Statik beeinflussen (Haus-technik wie Kühldecken, Aggregate, Trennwände etc.) müssen der Vermieterin zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt werden.
Gebäudetechnik
Mieteraus- und einbauten welche die Gebäudetechnik beeinflus-sen müssen der Vermieterin zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt werden. Der Mieter duldet das Durchführen von Leitungen durch seine Mietflächen (auch Leitungen von anderen Mietern – koordiniert).
Brandschutz
Der für den Grundausbau bewilligte Brandschutzplan ist ein-zuhalten. Für den Mieterausbau sind separate Abklärungen zu treffend.
Emissionen
Der Mieter muss allenfalls angeben, ob durch seinen Betrieb Immissionen wie Gerüche, Korrosivgase, Rauch oder dergleichen entstehen.
Erscheinungsbild
Im Hinblick auf ein einheitliches Erscheinungsbild des Einkaufs-zentrums ist die Gestaltung der Mieterausbauten direkt angrenzend an die Passage im speziellen die Beleuchtung, Beschriftungen, Laden- und Bürozugänge dem Gesamtkonzept unterzuordnen und von der Vermieterin genehmigen zu lassen.
2. Grundausbau
Im Grundausbau Vermieter (Bauherrschaft) sind folgende bereits fertiggestellte oder noch fertigzustellende Bauteile enthalten:
Rohbau
Gebäudehülle
- Fassaden und Dächer, Schaufensterfronten, Ladenzugänge
Haustechnische Anlagen
- Installationen für alle Allgemeinzonen
- Versorgung der Mietflächen im Grundausbau
- Allgemeine Installationen in den öff. Kundenzonen wie WC-Anlagen, etc.
Transportanlagen
- Personenaufzüge, rollstuhlgängig
- Warenaufzug / Hebebühne
- Fahrtreppen
Ausbauten
- Räume der öffentlichen Kundenzone (Treppenhäuser und
WC-Anlagen) fertig ausgebaut - Naturstein-Bodenbelag in allen Erschliessungsflächen
Umgebung
- Gesamte Umgebungsgestaltung
Warenumschlag
- Anlieferungszone mit Verladerampe (Heckverlad)
Parking
- Tiefgarage im 1. und 2. UG
3. Mieterausbau
Der Ausbaubeschrieb «Schnittstellen Grund-/ Mieterausbauten» dient als Grundlage für die mieterspezifischen Leistungs- und Kostenabgrenzungen von Investitionen.
Er regelt spezifisch die Abgrenzungen der:
- Leistungen «Vermieter» ohne Kostenfolge für Mieter und der
- Leistungen «Mieter» mit Kostenfolge für Mieter
4. Nutzlasten
Alle Verkaufsräume sind auf eine Nutzlast von max. 500 kg/m2 ausgelegt. Höhere Lasten sind vom Mieter anzugeben und bleiben in der Genehmigung vorbehalten.